Stirbt ein geliebtes Haustier, ist die Trauer häufig ebenso groß wie im Verlustfall eines Menschen. Doch neben seelischen Strapazen stellt sich die Frage, was mit dem toten Tier geschieht. Versterben Vögel, Katzen, Hunde, Kaninchen oder andere Heimtiere, müssen Besitzer eine Entscheidung fällen, was mit den tierischen Familienmitgliedern geschieht. Allerdings kann diese Frage nicht generell für alle Tierarten beantwortet werden.
Nur kleine Tiere dürfen einfach im Hausmüll entsorgt werden
Nur bei kleinen Tierarten ist es legal, dass die Kadaver einfach im Hausmüll entsorgt werden. Größere Tiere dürfen auf keinen Fall einfach in die Biotonne oder den Hausmüll geschmissen werden. Aus juristischer Sicht ist das Entsorgen großer Tiere im Müll nicht gestattet, weil diese Vorgehensweise nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz verboten ist. Das Gesetz schreibt ebenfalls vor, dass ein Vergraben der Haustiere mitten im Wald nicht erlaubt ist. Diese Handlung stellt nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro verbunden sind.
Kleine Tiere dürfen legal auf Grundstücken beerdigt werden![hund-tier-grabstein-granit](https://www.tierfrieden.net/wp-content/uploads/2016/03/hund-tier-grabstein-granit-300x200.jpg)
Wesentlich unkomplizierter ist die Rechtslage für Grundstücksbesitzer oder Inhaber eines eigenen Gartens, weil die Tiere auf diesen Arealen legal beerdigt werden dürfen. Für eine Bestattung kleiner Tiere bedarf es bei dieser Vorgehensweise keiner Genehmigung. Bei größeren Haustieren ist eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. Sind die Heimtiere nicht an einer meldepflichtigen Erkrankung verstorben, stimmt das Amt den Hausbestattungen auf einem Grundstück im Regelfall zu. Werden geliebte Vierbeiner, Vögel oder Exoten auf eigenem Grund und Boden beerdigt, müssen Grundstücksbesitzer dennoch einige Regeln einhalten. Beispielsweise dürfen keine Gräber auf Grundstücken errichtet werden, die Wasser- oder Naturschutzgebieten angehören. Weiterhin ist im Gesetz verankert, dass die Ruhe- und Gedenkstätten für geliebte Heimtiere mindestens einen Meter von öffentlichen Wegen entfernt sein müssen.
Tiere in einer Tiefe von mindestens einem halben Meter begraben
Werden die Tiere auf einem Grundstück eingegraben, sollten die Kadaver mindestens einen halben Meter tief mit Erde bedeckt werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass andere Tiere die leblosen Körper entdecken und wieder ausgraben. Weiterhin ist es ratsam, die Tiere in Materialien zu hüllen, die schnell verrotten. Besonders geeignet sind Zeitungen, Handtücher oder Wolldecken. Sind Tierhalter nicht im Besitz eines eigenen Gartens, sind kommunale Tierkörperbeseitigungsanlagen wichtige Ansprechpartner.
Kosten der Inanspruchnahme einer Tierbeseitigungsanlage belaufen sich auf etwa 20 Euro. Ist es für Tierbesitzer keine Lösung, die Kadaver einfach in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entfernen zu lassen, sind Tierfriedhöfe eine gängige Alternative. Auf diesen Friedhöfen können sich Besitzer entscheiden, ob sie die Heimtiere in Einzel- oder Sammelgräbern bestatten lassen. Kosten für Tierbestattungen belaufen sich auf 100 bis 300 Euro. Des Weiteren entstehen Kosten für die Grabmiete.
Günstige Preise für eine Einäscherung im Krematorium
Eine günstigere Alternative ist eine Einäscherung in einem Krematorium. Der finanzielle Vorteil dieser Form der letzten Ruhestätte besteht darin, dass häufig mehrere Tiere auf einmal verbrannt werden. Wird nur ein Tier im Krematorium eingeäschert, besteht für Tierbesitzer die Möglichkeit, Vögel, Katzen & Co. mit nach Hause zu nehmen. Wo die Urne anschließend ihren letzten Ruheplatz findet, obliegt den Besitzern.
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